Ausschreibung des Förderpreises "Medizin in den Medien"
1. Der Förderpreis MEDIZIN IN DEN MEDIEN soll die nach dem Urteil einer Jury beste medizinjournalistische Veröffentlichung/Sendung eines Jahres auszeichnen, die von einer/m bis zu 40 Jahre alten Bewerber/in eingereicht worden ist. Ziel ist die Förderung des medizinjournalistischen Nachwuchses.
2. Der Preis wird jährlich für ursprünglich deutschsprachige medizin-journalistische Arbeiten ausgeschrieben, die in einer der folgenden Sparten veröffentlicht worden sind:
- Print-Medien
- Rundfunk
- Fernsehen/Film
- Bücher
3. Die Arbeiten müssen bis zum 31.12. für das ausgeschriebene Jahr beim Sekretariat des KdM c/o Torsten Hoffmann, Kirchplatz 1, 82049 Pullach, eingereicht werden. Ein adressierter, mitgesandter Umschlag erleichtert der Jury die Rücksendung des Beitrags.
4. Einzureichen sind:
- für Print-Medien -- zwei Abdruckbelege
- für Rundfunksendungen -- eine Tonbandkassette
- für Fernsehsendungen/Film -- eine VHS-Kassette
- für Bücher -- ein Buch
5. Eingereicht werden können im Ausschreibungszeitraum veröffentlichte deutschsprachige Publikationen/Sendungen, die für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind (sogenannte "Laienpresse").
6. Bewerbungen/Vorschläge können erfolgen:
- durch den Autor
- durch die für die Veröffentlichung verantwortliche Redaktion
- durch Mitglieder des Kollegiums
7. Pro Autor/in ist nur eine Bewerbung/ein Vorschlag pro Jahr möglich.
8. Die Bewerbung muß enthalten:
- Name/Anschrift
- Geburtsdatum/Ort
- kurze Angaben zur Person
- Titel der Veröffentlichung
- Angabe über Publikationsorgan (Zeitung, Zeitschriften, Sender)
9. Der Preis kann in Ausnahmefällen geteilt werden.
10. Stifter des Preises ist:
N.N.
11. Kostenberechnung: Die Auswahlarbeit der Juroren ist ehrenamtlich.
12. Die Ausschreibung wird mitgeteilt:
- den führenden Presseagenturen
- dem Verbandsorgan Der Journalist
- den Mitgliedern des Kollegiums
- dem Arbeitskreis Medizinjournalisten
- der Vereinigung der Deutschen Medizinischen Fach- und Standespresse
13. Der Jury gehören an:
Drei vom KdM gewählte Kollegiumsmitglieder/"F"-Träger, zuständig jeweils für die Sparten:
14. Die Entscheidung der Jury muß spätestens bis Ende März des folgenden Jahres in einer gemeinsamen Sitzung getroffen werden.
- Der/Die Preisträger/in muß innerhalb von spätestens 21 Tagen erklären, ob er/sie den Preis annimmt.
- Die Bekanntgabe der Preisentscheidung erfolgt durch das KdM-Sekretariat in Abstimmung mit Stifter und Preisträger/in.
15. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Der Preis wird jährlich für ursprünglich deutschsprachige medizin-journalistische Arbeiten ausgeschrieben, die in einer der folgenden Sparten veröffentlicht worden sind:
- Print-Medien
- Rundfunk
- Fernsehen/Film
- Bücher
3. Die Arbeiten müssen bis zum 31.12. für das ausgeschriebene Jahr beim Sekretariat des KdM c/o Torsten Hoffmann, Kirchplatz 1, 82049 Pullach, eingereicht werden. Ein adressierter, mitgesandter Umschlag erleichtert der Jury die Rücksendung des Beitrags.
4. Einzureichen sind:
- für Print-Medien -- zwei Abdruckbelege
- für Rundfunksendungen -- eine Tonbandkassette
- für Fernsehsendungen/Film -- eine VHS-Kassette
- für Bücher -- ein Buch
5. Eingereicht werden können im Ausschreibungszeitraum veröffentlichte deutschsprachige Publikationen/Sendungen, die für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind (sogenannte "Laienpresse").
6. Bewerbungen/Vorschläge können erfolgen:
- durch den Autor
- durch die für die Veröffentlichung verantwortliche Redaktion
- durch Mitglieder des Kollegiums
7. Pro Autor/in ist nur eine Bewerbung/ein Vorschlag pro Jahr möglich.
8. Die Bewerbung muß enthalten:
- Name/Anschrift
- Geburtsdatum/Ort
- kurze Angaben zur Person
- Titel der Veröffentlichung
- Angabe über Publikationsorgan (Zeitung, Zeitschriften, Sender)
9. Der Preis kann in Ausnahmefällen geteilt werden.
10. Stifter des Preises ist:
N.N.
11. Kostenberechnung: Die Auswahlarbeit der Juroren ist ehrenamtlich.
12. Die Ausschreibung wird mitgeteilt:
- den führenden Presseagenturen
- dem Verbandsorgan Der Journalist
- den Mitgliedern des Kollegiums
- dem Arbeitskreis Medizinjournalisten
- der Vereinigung der Deutschen Medizinischen Fach- und Standespresse
13. Der Jury gehören an:
Drei vom KdM gewählte Kollegiumsmitglieder/"F"-Träger, zuständig jeweils für die Sparten:
14. Die Entscheidung der Jury muß spätestens bis Ende März des folgenden Jahres in einer gemeinsamen Sitzung getroffen werden.
- Der/Die Preisträger/in muß innerhalb von spätestens 21 Tagen erklären, ob er/sie den Preis annimmt.
- Die Bekanntgabe der Preisentscheidung erfolgt durch das KdM-Sekretariat in Abstimmung mit Stifter und Preisträger/in.
15. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mehr zum Thema ...
Zuletzt bearbeitet 01.10.2006 21:04 Uhr