Der Verband organisierter Medizinjournalisten veröffentlicht Standards zur beruflichen Praxis!

Gemeinsam von einer Arbeitsgruppe der drei Mitgliedsvereinigungen des Verbandes Deutscher Medizinjournalisten (VDMJ) erstellt, sind im Rahmen der VDMJ-Jahrestagung "Sicher in die Zukunft" am 25. April in Wiesbaden die so benannten Standards für Medizinjournalisten veröffentlicht worden.

Die Texte umfassen "Kriterien und Aussagen nach dem Selbstverständnis des VDMJ" für den beruflichen Alltag und den Umgang von Journalisten mit den medizinischen Themata, die, so formuliert es die Präambel der Standards, "wegen ihrer Wirkungen auf betroffene, kranke, gefährdete oder wenig informierte Leser, Hörer und Zuschauer eine besondere Verantwortung für die Medienschaffenden bedingen". Entsprechend werden bekannte Formulierungen wie "keine unnötigen Ängste, aber auch keine falschen Hoffnungen auslösen" zitiert und Arbeitsregeln und Vorgehensweisen gerade hinsichtlich fundierter Recherche oder im Falle noch nicht gesicherter Wissensbereiche skizziert.

Eigene Unterpunkte und eine dementsprechende Gewichtung erhalten die Themen "Qualität als Basis medizinjournalistischer Arbeit" und "Fortbildung und Profil". Neben den fortlaufenden Anstrengungen des VDMJ bei der Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, nehmen die Standards eine Schärfung des Berufsprofils der Medizinjournalisten vor, indem sie beschreiben: "Berufliche Praxis mit ständiger Fortbildung, thematische Neigung und kollegiale Offenheit kennzeichnen somit zusammen mit soliden journalistischen Standards das individuelle Profil des Medizinjournalisten als Fachjournalisten." Des Weiteren ist "eine interdisziplinäre und ressortübergreifende Zusammenarbeit qualitätsfördernd und professionell" und "im Hinblick auf den fortwährenden Wissenszuwachs und die Komplexität des Fachgebietes" ein wichtiger Bestandteil beruflichen Wirkens im Medizinjournalismus.

Eine tragende Rolle der Standards erhält der Punkt "Freie Berichterstattung und PR". Es besteht, "eine besondere Verantwortung für die Inhalte und der Grundsatz der Offenkundigkeit und Transparenz bei beruflichen Aufgaben, die subjektiv offensichtlich und objektiv nachprüfbar werbemäßigen Charakter haben. Wenn ein Sponsoring stattfindet, ist der Sponsor zu nennen." In jedem Fall muss erkennbar sein "welche Interessen hinter einem Text stehen". Dazu sind immer "Ross und Reiter, d. h. Auftraggeber oder Sponsor" zu nennen. Der Begriff "Schleichwerbung" wird definiert und es wird betont, dass gemäß beruflicher Praxis "im Zweifel nach der außen vorgegebenen Funktion in freie Berichterstattung oder PR zu trennen ist".

Die Standards stellen den modernen Rahmen medizinjournalistischen Wirkens und erfinden nicht von Neuem das Rad berufspolitischer oder ethischer Bewertung medizinjournalistischer Arbeit. Deshalb werden ausdrücklich die Publizistischen Grundsätze (Pressekodex) und die Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats und in Verbindung mit den Pressegesetzen der Länder den Texten beigeschrieben und in einer speziellen Ausführung und Zitierweise genannt.

Die "Standards für Medizinjournalisten" werden gegen Einsendung eines frankierten C5-Rückumschlags (Porto 1,45 EUR) an Interessierte verschickt oder können auf der Homepage des Verbandes unter www.journalistenvereinigung.de abgerufen werden.

Der Verband Deutscher Medizinjournalisten ist ein Dachverband der eigenständigen Mitgliedsverbände
  • Arbeitskreis Medizinpublizisten / Klub der Wissenschaftsjournalisten e. V. (AKM)
  • Kollegium der Medizinjournalisten (KdM)
  • Vereinigung der Deutschen Medizinischen Fach- und Standespresse e. V. (FSP)
Quelle: Standards für Medizinjournalisten in der Fassung vom 9.3.2006
AG des VDMJ: Torsten Hoffmann (KdM), Matthias Manych (AKM), Dr Julia Rautenstrauch (FSP)