Standards und Leitlinien für Medizinjournalisten
Kriterien und Statements zum Selbstverständnis
des Kollegiums der Medizinjournalisten
In Verbindung mit den Publizistischen Grundsätzen (Pressekodex) und
den Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen
des Deutschen Presserats
Kollegium der Medizinjournalisten, Pullach, 5.12.2005
Der Vorstand: Ernstwalter Clees, Michael Engel, Torsten Hoffmann
des Kollegiums der Medizinjournalisten
In Verbindung mit den Publizistischen Grundsätzen (Pressekodex) und
den Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen
des Deutschen Presserats
Kollegium der Medizinjournalisten, Pullach, 5.12.2005
Der Vorstand: Ernstwalter Clees, Michael Engel, Torsten Hoffmann
Präambel
Medizinpublizistische Arbeiten bedingen wegen ihrer Wirkungen auf betroffene, kranke, gefährdete oder wenig informierte Leser, Hörer und Zuschauer eine besondere Verantwortung des Herausgebers, Redakteurs oder Verfassers.
Medizinjournalisten sehen im Spannungsfeld zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutzbedürfnis Betroffener (Patienten und Angehörige) andererseits eine besondere Herausforderung und Verpflichtung für ihre Arbeit.
Medizin und Medien
Berichte aus Medizin und Gesundheitspolitik dürfen keine unnötigen Ängste, aber auch keine falschen Hoffnungen auslösen. Sie müssen deutlich darlegen und erläutern, bzw. differenzieren, was nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Medizin sowohl als gesichert oder als (noch) nicht gesichert gilt und auch, was umstritten oder was nicht herrschende Meinung der Experten ist. Dabei sind die jeweiligen Hintergründe und Begründungen allgemeinverständlich, aber auch inhaltlich hinreichend zu erläutern.
Bei Berichterstattung oder Sendung muß stets abgewogen werden: Ist die Quelle der Information bekannt? Wird die Information von mindestens einer weiteren fundierten Quelle bestätigt, ist die Information also zuverlässig? Werden Ängste abgebaut oder gefördert? Was kann verantwortet werden? Werden berechtigte oder falsche Hoffnungen geweckt? Könnte der Schaden durch Verunsicherung größer sein als der Nutzen einer Information?
Qualität ist Basis medizinjournalistischer Arbeit
In der Medizin gibt es selten nur eine Wahrheit. Aufgrund der inhaltlichen Komplexität und des oftmals raschen Wandels medizinischer Erkenntnisse ist stets umfassend zu differenzieren und zu recherchieren. Meinungen sind nicht als wissenschaftliche Aussagen darzustellen und als solche zu kennzeichnen Auch auf Medizin spezialisierte Journalisten können die inhaltliche Tragweite und mögliche Folgenlast medizinischer Berichterstattung nicht immer hinreichend erfassen oder abschätzen; zugleich sind politische oder wirtschaftliche Konsequenzen medizinischer Ereignisse und Nachrichten oft nicht journalistisch erfassbar. Daher ist eine interdisziplinäre und ressortübergreifende Zusammenarbeit qualitätsfördernd und professionell.
Fortbildung und Profil
Fortbildungen zu fachlichen Fragen und aktuellen Medizinthemen sind für Medizinjournalisten selbstverständlich. Das Kollegium der Medizinjournalisten sieht in der Organisation, Gestaltung und Vermittlung solcherart Fortbildungsveranstaltungen eine besondere Aufgabe. Es gilt, die besondere Verantwortung medizinjournalistischer Tätigkeit in der Berufsausübung, aber auch in der Aus - und Weiterbildung bewusst zu machen und zu fördern.
Berufliche Praxis mit ständiger Fortbildung, thematische Neigung und kollegiale Offenheit kennzeichnen somit zusammen mit soliden journalistischen Standards das individuelle Profil des Medizinjournalisten als Fachjournalisten
Freie Berichterstattung und PR
Medizinjournalisten erfüllen ihre Aufgaben in Freiheit gegenüber Firmen und Branchen, Institutionen und Verbänden. Sie lassen sich in Wahrheitsgehalt und Ausgewogenheit ihrer Beiträge nicht vom Honorar oder vom Auftraggeber beeinflussen. Angemessene Honorare und andere materielle Zuwendungen, z.B auch Zuschüsse oder Übernahmen von Reisekosten, dienen dem Zugang und der Möglichkeit freier journalistischer Berichterstattung. Dabei sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Es bestehen eine besondere Verantwortung für die Inhalte und der Grundsatz der Offenkundigkeit und Transparenz bei beruflichen Aufgaben, die subjektiv offensichtlich und objektiv nachprüfbar werbemäßigen Charakter haben. Wenn ein Sponsoring stattfindet, ist der Sponsor zu nennen.
Den Standards und Leitlinien des Kollegiums der Medizinjournalisten werden ausdrücklich beigeschrieben die Publizistischen Grundsätze (Pressekodex) und Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats (Fassung vom 2.3.2005). Insbesondere sind hier zu nennen:
Fortsetzung
